VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V.

ZUKUNFT APOTHEKE

VDARZ-Gutachten über E-Rezept-Mängel

Bericht auf DAZ online


Apotheken können ihre E-Rezepte sicher bei Ihren Rezeptabrechnungszentren abrechnen.

Das E-Rezept soll ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend und verpflichtend in Deutschland eingeführt werden. Alle beteiligten Firmen arbeiten auf Hochtouren und sorgen dafür, dass die Apotheken in Deutschland ab dem 1. Januar 2022 sicher und zuverlässig E-Rezepte für die Patienten empfangen und bearbeiten sowie schließlich auch über ihre Rezeptabrechnungszentren gegenüber den Krankenkassen abrechnen können.

Berlin, 4. November 2021 - Seit Juli diesen Jahres wird in der Fokusregion Berlin und Brandenburg unter Führung der gematik der Livebetrieb des E-Rezepts von der Ausstellung beim Arzt bis hin zur Abrechnung erprobt. Dabei wurde die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des E-Rezepts unter Beweis gestellt und es konnten während dieses Probebetriebs auch umfangreiche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden. Die Mehrzahl der Apothekensoftwarehäuser und Rezeptabrechnungszentren beteiligen sich bereits aktiv und erfolgreich an der E-Rezepterprobung der Fokusregion. Alle Softwarehäuser bereiten sich auf das E-Rezept vor und tauschen sich dazu auch intensiv in Zusammenarbeit mit dem ADAS und der gematik aus. Zur Vorbereitung auf diese Testphase veranstaltet die gematik sogenannte „Konnektathons“ – das sind moderierte Veranstaltungen, um den beteiligten Primärsystemen auf Arzt- und Apothekenseite zu helfen, den gesamten E-Rezept-Ablauf Ende-zu-Ende zu testen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ablauf zwischen Arzt, E-Rezept Fachdienst und App der gematik sowie der Apotheke. Die Rezeptabrechnung ist optional dabei, steht hier aber nicht im Vordergrund.

Der Teil der E-Rezept-Abrechnung wurde zeitlich bereits deutlich vorher von ADAS und VDARZ gemeinsam gestaltet – im Rahmen des GERDA Modellprojekts wurden dafür die Grundlagen gelegt und von den beteiligten Softwarehäusern und Abrechnungszentren entwickelt und getestet. Die dafür erforderliche Schnittstelle musste für das E-Rezept der gematik jetzt nur aktualisiert werden. Das ist bereits geschehen und im Markt umgesetzt.

„Da die Rezeptabrechnung nicht in der Telematik-Infrastruktur stattfindet, konnte Entwicklung und Test auch ohne gematik und die Fokusregion Berlin-Brandenburg vorbereitet und getestet werden“ erläutert der Vorsitzende des VDARZ und Geschäftsführer AVC Dick GmbH & Co KG Werner Dick“

„Vor und während der Testphase mit der gematik wurde die bereits E-Rezept-fähige Schnittstelle zwischen Apotheken und Rechenzentren erprobt. Hier konnten wir auf wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit in dem Modellprojekt GERDA zwischen ADAS und VDARZ sowie den beteiligten Unternehmen zurückgreifen ergänzt Gerhard Haas, Vorsitzender des ADAS und Gesamtprojektleitung TI bei ADG.

„Das E-Rezept kommt ab dem 1. Januar nächsten Jahres. Da nicht der Apotheker entscheidet, ob und wann ein Patient mit einem E-Rezept in seine Apotheke kommt, sondern Arzt und Patient, ist jede Apotheke gut beraten, sich jetzt auf das E-Rezept vorzubereiten – in aller Ruhe und Sorgfalt.“ meint Lars Polap, Vorstand ADAS und Geschäftsführer PHARMATECHNIK.

„Lassen Sie sich nicht durch aktuelle Unruhe-stiftende Schlagzeilen verunsichern – Apotheken-Softwarehäuser und Abrechnungszentren als verlässliche Partner der Vor-Ort Apotheken bereiten ihre Kunden sicher und umfassend auf das E-Rezept vor“ rät Klaus Henkel, Vorstand VDARZ und Geschäftsführer der ARZ Service GmbH.

Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Apotheken-EDV Anbieter sowie der Apotheken-Rechenzentren aktuell zum Thema E-Rezept, auch zu den dort angebotenen Schulungsmaßnahmen und Unterstützungen für das Apothekenteam.

Gemeinsame Pressemitteilung von VDARZ e. V. und ADAS e. V. zum Download



Die E-Rezeptverbindung zwischen Apotheke und Rechenzentrum

Berlin, 01.06.2021 Die Telematikinfrastruktur der gematik endet in den Apotheken. Die Weiterleitung der dispensierten und quittierten E-Rezepte für die Abrechnung sieht die gematik nicht vor. Der VDARZ hat die Schnittstelle APO_TI auf Grundlage von FIVERX.LINK für die Abrechnung von E-Rezepten entwickelt. Sie dient der Übermittlung der E-Rezeptabrechnungsdatensätze aus der Apothekensoftware an das Apothekenrechenzentrum. APO_TI ist mit früheren Versionen von FIVERX.LINK kompatibel.


VDARZ-Vorstandsvorsitzender wird bestätigt
Mitgliederversammlung des Bundesverbandes deutscher Apothekenrechenzentren e.V.

Berlin, 12. August 2020
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des VDARZ standen die Wahlen des Vorstands und das Thema E-Rezept im Mittelpunkt. 

Werner Dick von der Apotheken-Verrechnungs- und Codierstelle Dick GmbH & Co. KG wurde durch die Wahl der Mitgliederversammlung im Amt bestätigt. Somit ist Werner Dick für vier weitere Jahre Vorsitzender des Vorstands. Als weitere Vorstandsmitglieder wählte die Mitgliederversammlung Klaus Henkel von der ARZ Service GmbH und Ommo Meiners von NARZ/AVN.


ADAS und VDARZ bündeln Ihre Kräfte zum eRezept

Berlin, 24. April 2020

Neuer Kommunikationsstandard zwischen Apotheke und Apothekenrechenzentrum

Der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. haben sich in einer Verband übergreifenden Vorstandssitzung darauf verständigt einen gemeinsamen Standard zur sicheren Übertragung von Patienten bezogenen und abrechnungsrelevanten Daten aus der Apothekenwarenwirtschaft in die Apothekenrechenzentren zu etablieren.
 
Die Notwendigkeit, die bisher zur Übertragung von Rezeptdaten genutzte Schnittstelle FIVERX.LINK, zu ersetzen ergibt sich aus der Aufgabenstellung des elektronischen Rezeptes (eRezept).
 
Bei der Umsetzung der Modellprojekte zum eRezept, wie z.B. GERDA wurde eine nicht standardisierte Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingebaut, wobei die Identitäten proprietär zwischen den Apotheken und den Rechenzentren ausgetauscht werden.  
 
Für eine Umsetzung in den Regelbetrieb wird eine gesicherte Kommunikationsplattform für Apotheken und ihre Dienstleister mit zentral verwalteten Identitäten definiert. Dabei streben die LOI-Partner an, vorhandene digitale Identitäten, die in den Warenwirtschaften schon vorhanden sind, zu nutzen. So wird eine umständliche Handhabung mehrerer unterschiedlicher digitalen Identitäten kostengünstig vermieden.
 
Für die Übertragung der Daten wird ein Protokollstandard zur vertraulichen und sicheren Übermittlung von Nachrichten in einer auf das deutsche  Signaturgesetz abgestimmten Sicherheitsumgebung angestrebt. Diese Standards, wie z.B. OSCI sind vor allem auf Kommunikationsanforderungen im  E-Government zugeschnitten.
 
ADAS und VDARZ gehen bei der gemeinsamen Konzeption des neuen Kommunikationsstandards von Anfang an davon aus, ein marktoffenes Modell zu entwickeln. Dieser Ansatz ermöglicht es auch anderen Markteilnehmern, über vereinheitlichte Übertragungswege und Schnittstellen den Kommunikationsstandard zu nutzen.

VDARZ: Die Apothekenrechenzentren sind uneingeschränkt leistungsfähig

Berlin, 23. April 2020

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des VDARZ Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e. V. (VDARZ) bei seinen Mitgliedern nach möglichen Einschränkungen der Geschäftstätigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie hat ergeben, dass diese Apothekenrechenzentren uneingeschränkt leistungsfähig sind.
 
Der Vorstand des VDARZ befragte seine Mitgliedsunternehmen per E-Mail danach, wie die Abrechnung der Rezepte für März 2020 verlaufen ist, wie die Erwartungshaltung für die Abrechnung der April 2020-Rezepte ist und ob erhöhte Aufgaben bei der Personalplanung und/oder durch Behörden oder sonstige Prozesse im Zusammenhang mit der Pandemie aufgetreten sind.
 
Auf diese E-Mail antworteten 12 der 14 VDARZ-Mitglieder und teilten dem Vorstand zusammenfassend mit, dass bei keinem Rechenzentrum nennenswerte Probleme aufgetreten seien, die Abrechnung für März 2020 planmäßig verlaufen sei, was ebenfalls für die April 2020-Abrechnung erwartet werde. Pandemiebedingte Personalplanungseinschränkungen lägen nur in einem sehr geringen Maße vor. Behördliche Auflagen oder damit zusammenhängende Einschränkungen habe es nicht gegeben.
 
Der Vorstand des VDARZ zeigt sich mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Es zeigt die große Bereitschaft seiner Mitglieder, an einer solchen Umfrage teilzunehmen. Weiterhin wird dadurch deutlich, dass die Apothekenrechenzentren auch in schwierigen Situationen äußerst leistungsfähig sind. Werner Dick - Vorsitzender des Vorstandes vom VDARZ - betont: „Durch diese Umfrage und deren Ergebnis wird erst die Stärke des Verbandes klar. Der Verband kommt damit seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitgliedern und gegenüber der Gesellschaft nach, die auf leistungsfähige, nämlich u. a. liquide Apotheken vertrauen darf.“


Rechenzentren schlagen Alarm: Lawinenartige Auswirkungen

Berlin, 17. März 2020

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren – VDARZ, fordert eine Überarbeitung der BSIStudie
zu kritischen Versorgungsdienstleistungen von IT-Systemen im Gesundheitswesen

Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung und zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen hat das BSI im
Jahr 2016 eine Studie durch PWC erstellen lassen, um möglichst genaue und aktuelle Kenntnisse der
Funktionsweise und Abhängigkeiten der Kritischen Infrastrukturen im Gesundheitswesen zu erlangen.

Die Studie dient dem BSI als Wissensbasis und Arbeitsgrundlage und ermöglicht dem BSI Erkenntnisse und
Einblicke in die Abhängigkeiten der kritischen Versorgungsdienstleistungen von IT-Systemen zu erhalten.
Darüber hinaus wurde untersucht, welche Auswirkungen Beeinträchtigungen der eingesetzten ITSysteme
auf die Qualität der kritischen Versorgungsdienstleistungen haben können.

Unverständlicherweise wird die Abrechnung unter Gliederungspunkt 3.4.1 bisher als unkritisch eingestuft.
Damit liegt kein Punkt der Aufmerksamkeit auf den möglichen ausbleibenden Zahlungen der
Krankenkassen und Pharmahersteller sowie fehlenden Auszahlungen an die Apotheken. Dies führt zu
lawinenartigen Auswirkungen auf das System des Pharmagroßhandels und der pharmazeutischen
Unternehmer. Die im Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren zusammengeschlossenen
Unternehmen können ausbleibende Zahlungen nicht unbegrenzt vorfinanzieren.

Der Vorstand betont, dass auch das von Finanzminister Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter
Altmaier (CDU) am Freitag von der deutschen Regierung angekündigte unbegrenzte Kreditprogramm
der Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Schnelle keine Hilfe ist.

Dieser Kreditrahmen muss über die jeweilige Hausbank beantragt werden, wozu aber noch nicht einmal
der KfW die Rahmenbedingungen bekannt sind. Der VDARZ strebt hierzu einen runden Tisch mit der
Apotheker- und Ärztebank, sowie der KfW an, um tatsächlich eine schnelle Lösung zu schaffen.

Die „Abgabe“ von Arzneimitteln, bei denen die Warenwirtschaften ein Teil der Prozesskette sind, ist
jedenfalls schon als „kritisch“ in der Studie eingestuft. Diese unterschiedliche Einstufung macht aus Sicht
des VDARZ Vorstandes keinen Sinn. Vielmehr ist von hoher Relevanz, das sicherzustellen ist, dass die
Rechenzentren ihre „Produktion“ analog zu Banken etc. aufrechterhalten dürfen

Die Schlussfolgerungen im Gliederungspunkt 5.3.4.1 sind veraltet, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine
Echtheitsprüfung durch die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbh (NGDA) gab.

Aus Sicht des VDARZ muss seitens der Bundesregierung dringend klargestellt werden, dass Apotheken in
einem „nationalen Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Faktoren nichtwirtschaftlicher
Art gekennzeichnet, einen wichtigen und integralen Bestandteil des nationalen Gesundheitswesens“
darstellen.

Der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren nimmt die zentrale Rolle als Ansprechpartner
im Dialog mit Politik, Selbstverwaltung, Verbänden und Anwendern für die Apothekenrechenzentren
wahr.

Neues Mitglied

Berlin, 06.März 2020

Die Apotheken Verrechnungsstelle Helmut Weil ist seit dem 06. März 2020 neues Mitglied im VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V.


Neues Mitglied

Berlin, 17. Januar 2020

Die GfAL - Gesellschaft für Apothekenabrechnung und Leistungserbringer GmbH ist seit dem 17. Januar 2020 Mitglied im VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V.


Ehrenkodex

Berlin, 13. November 2019

Die Mitgliederversammlung des VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. hat am 13.11.2019 den EHRENKODEX zur Selbstverpflichtung des VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e. V. zur Vermeidung von wettbewerbswidrigen Verhalten und Kartellrechtsverstößen beschlossen und verabschiedet.  

Zwei neue Vorstandsmitglieder

Berlin, 13. November 2019

Die Mitgliederversammlung des VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. hat am 13.11.2019 Herrn Michael Dörr von der Apotheken-Rechen-Zentrum GmbH, Darmstadt und Herrn Klaus Henkel von der ARZ Service GmbH, Haan in den Vorstand gewählt.

Neues Mitglied

Berlin, 16. November 2018

Die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker GmbH ist seit dem 16. November 2018 Mitglied im VDARZ - Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V.

Gemeinsamer Letter of Intent zur elektronischen Verordnung

Berlin, 13. Juli 2018

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen.“

"Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein", erläutert Lars Polap, Vorsitzender des ADAS.

Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ: "Der umfassende Schutz von Patienten-und Rezpeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der eVerordnung."

Die drei Partner gehen davon aus, dass - zeitlich begrenzt - ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.adas.de

Ansprechpartner:

ABDA: Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030-40004-132, presse@abda.de und Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030-40004-134, u.sellerberg@abda.de                              

ADAS: Gerhard Haas, Kontakt       

VDARZ: Werner Dick, Tel: 06531-9661-0, Werner.Dick@avc-dick.de